Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Lion-Communication gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden Text AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Lion Communication ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einen oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lion Communication widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.

Vertragsabschluss

Die Angebote von Lion Communication sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Lion Communication als angenommen, sofern Lion Communication nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass Lion Communication den Auftrag annimmt. In Ausnahmefällen (wie z.B. kurzfristiger Bedarf) kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.

Leistung und Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Lion Communication keine Haftung für teilnehmende Personen übernimmt. Die Teilnahme bei sämtlichen angebotenen Programmen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter wird daher Lion Communication für Schäden und von dritter Seite geltend gemachte Ansprüche aus diesem Titel völlig schad- und klaglos halten.

Bei Schlechtwetter, welches die reibungslose Durchführung eines angebotenen Outdoorprogrammes nicht zulässt, wird ein Indoorprogramm durchgeführt. Etwaig anfallende Raumkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Alle angebotenen Programme sind auf die angeführte Teilnehmerzahl kalkuliert. Diese wird als Garantiezahl angenommen und zur Gänze in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich exklusive der Getränke, die nach tatsächlicher Konsumation in Rechnung gestellt werden sowie exklusive aller Leistungen, die nicht ausdrücklich als eingeschlossen bezeichnet sind.

Fremdleistungen

Lion-Communication ist berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise zzgl. 20% MwSt. Anzahlung: 50% im Voraus bei Auftrag zum Ausgleich der Vorlaufkosten und 50% bzw. variabler Kosten nach Leistung.

Verzugszinsen:  12 % p.A.

Zahlungsziel:     7 Tage ohne Abzüge

Stornobedingungen

Bei Stornierung (Zurückziehung) der Veranstaltung hat der Kunde an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Ab 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes (inkl. MwSt). Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 50% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.

Recht

Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Neulengbach. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.